Wir möchten mit Ihnen Zusammenarbeiten!

von Jobcenter Brandenburg

Wir möchten mit Ihnen zusammenarbeiten!

Mit der Einführung des Bürgergeldes schließen Sie ab dem 01.07.2023 mit Ihrer Integrationsfachkraft keine Eingliederungsvereinbarungen mehr, sondern Sie erstellen gemeinsam einen Kooperationsplan.

Im Kooperationsplan steht, welche Schritte Sie auf dem Weg zum Erreichen Ihres Ziels gehen möchten und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.Zwei Hände halten jeweils ein Puzzleteil

Sollte es bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplanes zu einer nicht lösbaren Meinungsverschiedenheit kommen, haben Sie die Möglichkeit eine Schlichtungsstelle anzurufen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft bereits versucht haben, sich auf einen Kooperationsplan zu einigen.

Wenn Sie nach einem erfolglosen Gespräch über einen Kooperationsplan ein Schlichtungsverfahren anstreben, erhalten Sie das schriftliche Angebot Ihres Jobcenters für ein Schlichtungsverfahren.

Die Schlichtungsstelle wird im Jobcenter Brandenburg an der Havel durch unbeteiligte und im Rahmen Ihrer Funktion nicht weisungsgebundenen Personen besetzt, die durch Ihre Qualifikation (Mediatoren/ systemisches Coaching) geeignet sind. Nachdem Sie eine Einladung zu einem Schlichtungsgespräch erhalten haben, ist der Ablauf auf maximal vier Wochen begrenzt.

In einem Schlichtungsgespräch werden Sie und Ihre Integrationsfachkraft bei der Entwicklung eines gemeinsamen Lösungsvorschlags von einer neutralen Schlichtungsperson unterstützt. Bei einer Einigung erhalten Sie diesen gemeinsamen Lösungsvorschlag schriftlich. Er wird bei dem Gespräch über Ihren Kooperationsplan berücksichtigt.

Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Schlichtungsgespräche werden auf Deutsch geführt. Wenn Ihre Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichen, bringen Sie gerne eine Person Ihres Vertrauens mit, die für Sie übersetzen kann.

Wenn Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren oder dem Kooperationsplan haben, wenden Sie sich an Ihre Integrationsfachkraft.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind:

Postanschrift/ Besucheradresse

Jobcenter Brandenburg an der Havel
Schlichtungsstelle
Kirchhofstr. 39 – 42
14776 Brandenburg

Telefon:

03381 2080 610

Fax:

03381 2080 677

E-Mail:

Jobcenter-Brandenburg-Schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de

Internet:

www.jc-brandenburg.de

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