Warum wurde das Projekt jobcenter.digital gestartet?

Für die Kundinnen und Kunden im SGB III gibt es bereits die Möglichkeit, verschiedene Anträge online zu stellen. Aus Kundenbefragungen wissen wir, dass auch viele Kunden des Jobcenters Brandenburg an der Havel ihr Anliegen online klären möchten. Deswegen hat die Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen ein neues Online-Portal eingerichtet.

Wird das Portal in allen Jobcentern angeboten?

Das Portal jobcenter.digital wird in allen 302 gemeinsamen Einrichtungen (gE) – also Jobcentern an denen die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen Kommunen beteiligt sind – eingeführt.

Kunden müssen häufig sehr viele Angaben machen. Wie stellen Sie sicher, dass Kundinnen und Kunden z.B. die Anträge bewältigen können?

Kundinnen und Kunden waren an der Entwicklung des Online-Angebots beteiligt. Dadurch ist eine hohe Nutzerfreundlichkeit gewährleistet. Außerdem gibt es eine Vielzahl an Erläuterungen und Ausfüllhinweisen.

 

Müssen die Anträge trotzdem ausgedruckt werden?

Nein, die Anträge müssen nicht ausgedruckt werden, sondern können über ihr persönliches Nutzerprofil an das zuständige Jobcenter übermittelt werden.

 

 

Was genau können die Kundinnen und Kunden der JC jetzt online erledigen?

Kunden und Kundinnen der gemeinsamen Einrichtungen (gE) steht mittlerweile ein modernes Online-Angebot zur Verfügung. Das Angebot umfasst derzeit unter anderem den digitalen Hauptantrag mit Mitwirkungssteuerung und Online-Arbeitsmarktprofil, den Weiterbewilligungsantrag und die Veränderungsmitteilung. Zudem sind Basisdienste wie der Postfachservice und die Online-Zustellung SGB II verfügbar.

Auch Angebote aus dem Bereich Markt und Integration, wie Anträge auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Einstiegsgeld und Ortsabwesenheit sind vorhanden.

Außerdem haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das Informationsangebot des Portals zu nutzen.

Muss ich mich registrieren? Wenn ja, wie?

Ja, eine Registrierung ist notwendig. Um alle Funktionen des neuen Online-Angebots nutzen zu können, muss eine entsprechende Sicherheitsstufe vergeben werden. Diese kann nach einer erfolgten Ausweissichtprüfung vergeben werden.

Die Prüfung erfolgt im Rahmen einer persönlichen Vorsprache im Jobcenter Brandenburg an der Havel.

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