Die Unterhaltsstelle des Jobcenters
Das Jobcenter Brandenburg an der Havel verfügt über eine eigene Unterhaltsstelle.
Die Hauptaufgabe der Unterhaltsstelle ist es zivilrechtliche Ansprüche zu verfolgen und geltend zu machen welche ein Kunde des Jobcenters gegenüber einer anderen Person hat.
Dabei handelt es sich im Regelfall um einen der folgenden Ansprüche:
- Kindesunterhalt (für minderjährige und unter bestimmten Voraussetzungen auch für volljährige Kinder) (§§ 1601 ff BGB)
- Trennungsunterhalt (§§ 1361 BGB)
- Nachehelicher Ehegattenunterhalt (§§ 1569 ff BGB)
- Unterhaltsanspruch gegen den Vater bzw. die Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB)
- Unterhaltsanspruch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (§§ 12 ff LPartG)
Hintergrund ist, dass nach dem § 33 SGB II sämtliche Unterhaltsansprüche, welche ein Kunde des Jobcenters gegenüber Dritten hat, auf das Jobcenter übergehen. Daraus folgt, dass der Unterhaltsanspruch des Hilfebedürftigen in Höhe der erbrachten Leistungen auf das Jobcenter übergeht.
Die auf das Unterhaltsrecht spezialisierten Sachbearbeiter des Jobcenters schreiben die unterhaltspflichtige Personen an, und fordern diese zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse auf.
Im Anschluss daran wird anhand der erbrachten Nachweise berechnet, wie hoch der monatlich geschuldete Unterhalt ist und der Unterhaltsschuldner zur Zahlung aufgefordert. Sollte der Unterhaltspflichtige seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so sind die Unterhaltssachbearbeiter entsprechend ausgebildet, um den Unterhaltsanspruch vor den Gerichten geltend zu machen und das Jobcenter vor diesen zu vertreten.
Sollten Sie ein Kunde des Jobcenters sein und sich nicht sicher sein, ob Sie evtl. einen Unterhaltsanspruch gegenüber einer anderen Person besitzen, können Sie sich gern vertrauensvoll an die Sachbearbeiter der Unterhaltstelle wenden, um prüfen zu lassen, ob ein Anspruch besteht und inwiefern Sie von diesem profitieren können.
Bitte bringen Sie in diesen Fällen folgende Nachweise mit:
- Geburtsurkunden des minderjährigen Kindes
- Vaterschaftsanerkennungen
- Unterhaltstitel (ausgestellt durch das Jugendamt oder das Familiengericht)
- Scheidungsbeschlüsse
Um Kontakt zur Unterhaltstelle aufzunehmen, kontaktieren Sie einfach das Jobcenter unter der zentralen Rufnummer und bitten Sie um einen Rückruf. Alternativ können Sie die Mitarbeiter der Unterhaltsstelle auch einfach per E-Mail kontaktieren.
Die E-Mail-Adresse der Unterhaltsstelle lautet: Jobcenter-Brandenburg.Unterhalt@jobcenter-ge.de
Weitere Informationen zum Thema Unterhalt finden Sie z.B. hier