Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter Brandenburg
von Jobcenter Brandenburg
Seit dem 01.01.2023 sind Arbeitgeber verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Beschäftigten elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Die bisherige Vorgehensweise, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss, wird nicht mehr praktiziert.
Für die Bürgerinnen und Bürger, welche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten, gilt dieses Verfahren allerdings noch nicht. Im Krankheitsfall besteht hier weiterhin die Verpflichtung, die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen sowie innerhalb von 3 Tagen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter Brandenburg an der Havel vorzulegen. Bitten Sie in der Arztpraxis daher stets um die befund- und diagnosefreie Ausfertigung für den Arbeitgeber, damit Sie dieser Verpflichtung nachkommen können.
Die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung ist wichtig, um die fortdauernde Gewährung der Leistungen sicherzustellen. Bürgerinnen und Bürger welche an einer Maßnahme bei einem Träger teilnehmen, müssen diese weiterhin beim Jobcenter Brandenburg an der Havel oder dem jeweiligen Träger einreichen. Bereits jetzt ist es aber unproblematisch möglich, die Bescheinigung über den Postfachservice der Online-Plattform jobcenter.digital einzureichen.
Ein automatischer Abruf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann durch das Jobcenter Brandenburg an der Havel voraussichtlich erst ab dem 01.01.2024 vorgenommen werden.