Vereinfachte Antragstellung

von Jobcenter Brandenburg

Im Rahmen des Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutzpaket) wurde die Antragstellung für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II vereinfacht.

Folgende Neuerungen gibt es:

Wenn Ihr Bewilligungszeitraum zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.06.2020 beginnt, dürfen Sie Erspartes (Vermögen) in den ersten 6 Monaten, in denen Sie die Leistungen erhalten, behalten soweit nicht eine besondere Höchstgrenze überschritten wird.

Wenn Sie erstmalig einen Antrag stellen, werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in jedem Fall in ihrer tatsächlichen Höhe anerkannt. Das bedeutet: Niemand, der zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt, muss deshalb jetzt umziehen

Den Antrag auf Grundsicherung können Sie in wenigen Schritten stellen.

  1. Drucken Sie den vereinfachten Antrag aus.
  2. Füllen Sie den vereinfachten Antrag aus und unterschreiben Sie den vereinfachten Antrag.
  3. Sie sind selbstständig? Füllen Sie dann bitte die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit aus (rechts)
  4. Reichen Sie den ausgedruckten, unterschriebenen vereinfachten Antrag per Post oder Hausbriefkasten bei Ihrem zuständigen Jobcenter ein.
  5. Warten Sie auf die Antwort Ihres Jobcenters. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Das angepasste Antragsformular finden Sie hier.
Die Anlage zur vorläufigen Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft für Bewilligungszeiträume mit Beginn vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2020 finden Sie hier.

Sollten Sie weitere Fragen zur Grundsicherung oder zur Antragstellung haben, stehen auch telefonisches Ansprechpartner unter der bundesweit gültigen Rufnummer 0800 4 5555 23 Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

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