Strom-Wechselprämie & Hartz IV
von Jobcenter Brandenburg an der Havel
Mit Urteil vom 14.10.2020 (B 4 AS 14/20 R) hat das Bundessozialgericht darüber entschieden, dass mit dem Sorfortbonus anrechenbares Einkommen erzielt werde.
Begründet wird diese Entscheidung damit, dass die Prämie, unabhängig vom Stromverbrauch, gleich zu Beginn des Vertrages gezahlt wird und in seiner Verwendung nicht gebunden sei. Die Sachlage sei dadurch anders als bei der Rückerstattung von Stromkosten, welche nicht zu berücksichtigen sind.