Information zum Kurzarbeitergeld

von Jobcenter Brandenburg

Kurzarbeitergeld (KuG) wird als Entgeltersatzleistung bei einem weiterhin bestehenden Beschäftigungsverhältnis erbracht. Zweck der Leistung ist die Erhaltung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses während eines Arbeitsausfalles und damit die Vermeidung von Arbeitslosigkeit.

Arbeitnehmer*innen in einem Unternehmen mit Kurzarabeit erhalten weiterhin (gekürztes) Arbeitsentgelt. Sie können ergänzend zu Ihrem Kurzarbeitergeld prüfen lassen, ob ein Anspruch auf ALG II-Leistungen besteht.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.

In Kürze wird zum Thema Kurzarbeitergeld eine zusätzliche Service-Hotline geschalten. Diese wird zeitnah auf der Internetseite des Jobcenters bekannt gegeben.

Reichen Sie dazu einen Antrag im Jobcenter ein.

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