Öffentliche Zustellung

von Jobcenter Brandenburg

Die öffentliche Zustellung von Schriftstücken, erfolgt ab sofort wieder über die Dienststelle des Jobcenters Brandenburg an der Havel und nicht mehr über das Amtsblatt der Stadt Brandenburg an der Havel.

Da der Zugang zum Dienstgebäude weiterhin nur eingeschränkt möglich ist (siehe auch), erfolgt der Aushang über das Fenster rechts neben dem Haupteingang.

Eingang Jobcenter Brandenburg an der Havel

Was ist eine öffentliche Zustellung?

Amtliche Dokumente, wie z.B. Bescheide, können gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn

  • der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist oder
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
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