Nachrichten

Das Jobcenter Brandenburg an der Havel ist im Rahmen der Schutzmaßnahmen zur COVID-19-Pandemie weiterhin geschlossen.

 

Seit dem 11.05.2020 haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II online an das Jobcenter zu übermitteln.

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat am 30.04.2020 entschieden, dass die gegenwärtige Maskenpflicht keinen Anspruch auf Mehrbedarf begründet.

Trotz der derzeitige Lage suchen viele Unternehmen händeringend Personal für jetzt und gleich!

 

Die Antragstellung für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II wurde vereinfacht.

 

Das Jobcenter Brandenburg an der Havel stellt Ihnen den Service jobcenter.digital zur Verfügung.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Ihnen folgenden Hinweis zum Kurzarbeitergeld geben

Liebe Kundinnen und Kunden des Jobcenters Brandenburg an der Havel,

um die Gesundheit aller zu schützen und das gegenseitige Ansteckungsrisiko durch das Coronavirus zu reduzieren sind aktuell persönliche Vorsprachen nicht möglich.

Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich bundesweit die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.

Wir haben uns in Abwägung aller möglichen Vor – und Nachteile und eines damit verbundenen Risikos zur Durchführung unserer JOBinale am 11.März 2020 dazu entschlossen, die Messe am 11.März 2020 nicht stattfinden zu lassen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Jobcenter Brandenburg an der Havel am 24.12.2019 und am 31.12.2019 geschlossen bleibt.

Das BVerfG hat entschieden, dass Mitwirkungspflichten und deren Durchsetzung mithilfe von Leistungsminderungen im Grundsatz verfassungskonform sind.

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